1. Allgemeines
Primadopo Hundesalon übernimmt nach Absprache mit dem Tierhalter die vorab vereinbarten Dienstleistungen. Alle Pflegebehandlungen erfolgen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den fachlichen Qualitätsanforderungen einer zeitgemäßen Hundepflege. Wünsche die das Wohl des Tieres gefährden könnten, werden nicht ausgeführt. Die Vertragsdauer ist auf den Zeitraum der zur Tierpflege benötigten Zeit befristet.
2. Voraussetzung für eine Behandlung
Behandelt werden können nur haftpflichtversicherte, geimpfte und entwurmte Hunde. Der Auftraggeber, auch Tierhalter genannt, haftet für Schäden durch sein Tier, sofern diese durch Information an den Primadopo Hundesalon abwendbar gewesen wären.
3. Schäden durch das Tier
Richtet das Tier während des Aufenthalts im Primadopo Hundesalon oder an Orten, an denen der Hundesalon Dienstleistungen erbringt Schäden an Personen, Mobiliaren, Sachen oder anderen Tieren an, trägt der Tierhalter die hierbei entstehenden Kosten. Der Primadopo Hundesalon kann dafür nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von Primadopo Hundesalon wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
4. Erkrankungen des Tieres
Sollte das Tier im Betreuungszeitraum plötzlich erkranken oder sich selbst verletzen, wird es in der Tierklinik bzw. dem Tierarzt
vorgestellt. Über die hierbei anfallenden Kosten wird mit dem Tierhalter keine Einigung ausgehandelt, daher übernimmt der Tierhalter diese Kosten.
Durch unverschuldete Unglücksfälle entstehende Verletzungen oder Verlust des Tieres (Entlaufen, Infektionskrankheiten, plötzlicher Tod usw.) kann eine Entschädigung durch Primadopo Hundesalon
nicht gewährt werden.
5. Leistungen und Preise
Die Leistungen und der Preis werden nach Begutachtung des Tieres und somit vor Arbeitsbeginn
vereinbart. Etwaige Mehrkosten durch Zusatzleistungen, wie beispielsweise das Entfilzen und dadurch entstehende oder separat zu beauftragende Leistungen zuzüglich der dazu ggf. erforderlichen
Pflegeprodukte und Parasitenbehandlungen, werden ebenfalls vorab vereinbart.
Eine Reinigungspauschale für den Salon in Höhe von 30,-- Euro wird fällig, wenn der Hund Symptome aufweist die eine Ansteckungsgefahr vermuten lassen. (z. B. Flöhe, eitrige Wunden, Durchfall,
Milbenbefall etc… )
6. Behandlungsvertrag
Die Behandlungen erfolgen nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem Tierhalter. Die vereinbarte Behandlungszeit wird somit auch
ausschließlich diesem Kunden vorbehalten.
Wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist dieser bitte mindestens 24
Stunden vorher (fällt der Termin auf einen Montag, ist dieser bitte bis spätestens an dem vorherigen Freitag bis 12.00 Uhr) abzusagen oder zu verschieben, damit die für diese Behandlung
vorgesehene Zeit noch anderweitig verplant werden kann.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt.
Die Höhe der Ausfallgebühr bemisst sich dabei an der für die zu erwartende Behandlungsdauer üblichen Zeit und dem vorab kommunizierten Stundensatz. Die durch den Behandlungsausfall ersparten
Aufwendungen werden in Abzug gebracht, wodurch sich eine Gebühr in Höhe von 70% der gebuchten Behandlungskosten ergibt.
Die Gebühr entfällt bei krankheitsbedingtem Terminausfall, wenn dieser mit Attest nachgewiesen wird.
Muss die Behandlung aufgrund des Verhaltens des Hundes, wie beispielsweise beißen, vorzeitig abgebrochen werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu bezahlen. Zeitverzögerungen durch Unruhe des
Hundes werden ggf. als Mehraufwand in Rechnung gestellt.
7. Nachbesserung
Bei sofortigen, objektiv nachvollziehbaren Reklamationen ist eine einmalige Nachbesserung zu gewähren. Der vor Behandlungsbeginn vereinbarte Preis ist dennoch zu bezahlen.
8. Fotos der Tiere
Primadopo Hundesalon stellt ggf. Fotos einiger Kundentiere auf die eigene Webseite. Der Tierhalter erklärt sich durch seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular damit einverstanden. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich per Brief oder E-Mail beim Primadopo Hundesalon widerrufen werden.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist Sonthofen. Für die Rechtsverhältnisse der Vertragspartner gilt deutsches Recht.
10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere aufgeführte Punkte rechtlich unwirksam sein, bleiben alle anderen Punkte davon unberührt und rechtsgültig.